Die synodalen Ausschüsse
Neben dem Kreissynodalvorstand (KSV) als verfassungsgemäßem Leitungsausschuss des Kirchenkreises hat die Synode zur Förderung und Bearbeitung besonderer Arbeitsbereiche Fachausschüsse berufen, die dem KSV zuarbeiten bzw. die vom KSV beauftragt werden können. Der KSV wird durch die Protokolle der Ausschusssitzungen zeitnah über deren Arbeit informiert und bei Bedarf zur Beschlussfassung oder zum Handeln veranlasst. (Stand: 18. Mai 2016)
Die synodalen Ausschüsse im Überblick:
- Kreissynodalvorstand (KSV)
- Abgeordnete zur Landessynode
Ständige Ausschüsse:
- Finanzausschuss
- Nominierungsausschuss
Nicht ständige Ausschüsse:
- Stukturausschuss
- Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
- Ausschuss für Gottesdienst und Kirchenmusik
- Ausschuss für Ökumene, Mission und Weltverantwortung
- Ausschuss für Seelsorge und Beratung
- Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
- Schulausschuss
- Fundraisingausschuss (Gestaltungsraum)
- Ausschuss für Theologie (Gestaltungsraum)
- Umweltausschuss (Gestaltungsraum)
Außerdem:
- Diakonische Konferenz
- Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
- Jugendausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss der EKvW-Region Süd
- Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Kirchensteuerstelle
Vom KSV benannt und von der Synode bestätigt werden die Mitglieder aus HaWi
- Für den gemeinsamen Verwaltungsausschuss im Gestaltungsraum
- Für die gemeinsamen synodalen Dienste im Gestaltungsraum
- Die Synodalbeauftragungen