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Die synodalen Ausschüsse

Neben dem Kreissynodalvorstand (KSV) als verfassungsgemäßem Leitungsausschuss des Kirchenkreises hat die Synode zur Förderung und Bearbeitung besonderer Arbeitsbereiche Fachausschüsse berufen, die dem KSV zuarbeiten bzw. die vom KSV beauftragt werden können. Der KSV wird durch die Protokolle der Ausschusssitzungen zeitnah über deren Arbeit informiert und bei Bedarf zur Beschlussfassung oder zum Handeln veranlasst.

Die synodalen Ausschüsse im Überblick:

  • Kreissynodalvorstand (KSV)

Ständige Ausschüsse:

  • Finanzausschuss
  • Nominierungsausschuss

Nicht ständige Ausschüsse:

  • Strategie- und Strukturausschuss
  • Ausschuss für Gottesdienst und Kirchenmusik
  • Ausschuss für Ökumene, Mission und Weltverantwortung
  • Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
  • Schulausschuss
  • Jugendausschuss
  • Diakonische Konferenz
  • Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung
  • Fundraisingausschuss (Gestaltungsraum)
  • Ausschuss für Theologie (Gestaltungsraum)
  • Umweltausschuss (Gestaltungsraum)
  • Arbeitsschutzausschuss (Gestaltungsraum)
  • IT-Ausschuss (Gestaltungsraum)
  • Rechnungsprüfungsausschuss der EKvW-Region Süd
  • Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Kirchensteuerstelle

Vom KSV benannt und von der Synode bestätigt werden:

  • Die Synodalbeauftragten

Außerdem wählt die Kreissynode:

  • Abgeordnete zur Landessynode